Städtische Fröbelschule Arnsberg

Schulordnung

In der Fröbelschule empfinden wir uns als Gemeinschaft. Daher haben alle Beteiligten das Recht auf:

RESPEKT und TOLERANZ

• eine freundliche und höfliche Ansprache
• einen vertrauensvollen, ehrlichen Umgang miteinander
• körperliche Unversehrtheit
• ungestörtes Lernen, Lehren und Arbeiten
• Unterstützung und Hilfe
• eine saubere und unbeschädigte Umgebung
• eine Beteiligung an der Gestaltung des Schullebens

Um dies zu gewährleisten, gibt es klare, allgemein verbindliche Regeln. Ein Verstoß führt abhängig vom Ausmaß und der Einsicht in das Fehlverhalten zu einer verbindlichen Konsequenz.

Hausordnung

1. Umgang Miteinander

- Ich gehe friedlich und respektvoll mit meinen Mitmenschen um!
- Ich halte mich an Anweisungen und Absprachen!
- Ich bin ehrlich und trage die Konsequenzen für mein Handeln!
- Ich befolge höfliche Umgangsformen! (Grüßen, Bitte-Danke, Anklopfen, entschuldigen, Siezen ab Klasse 5,…)
- Ich frage bevor ich mir etwas ausleihe und gehe sorgsam mit fremden Eigentum um!
- Ich bewahre die Intimsphäre meiner Mitmenschen und fasse niemanden an, der das nicht möchte und halte Abstand!
- Ich befolge unsere Regeln auch bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Praktikum, Ausflüge, Klassenfahrt,…)

2. Hausordnung

- Ich bringe keine koffeinhaltigen und aufputschenden Getränke mit!
- Ich kaue Kaugummi nur nach Absprache mit der Lehrkraft!
- Ich trage während des Unterrichts keine Mütze/ Kappe/ Kapuze/ Jacke/ Sonnenbrille.
- Ich befahre den Schulhof nicht mit mitgebrachten Fahrzeugen!
- Ich nutze auf dem Schulgelände kein mobiles Endgerät!
- Ich erscheine pünktlich zum Unterricht!
- Ich arbeite im Unterricht mit und erledige meine Hausaufgaben!
- Ich sorge für vollständiges Unterrichtsmaterial und Sport- und Schwimmzeug!
- Ich halte die Schule und das Schulgelände sauber und nutze die Mülleimer!
- Ich gehe mit schulischen Einrichtungsgegenständen und Materialien sorgfältig um!
- Ich halte die Toiletten sauber!

Rechtsvorschriften

- Ich komme meiner Schulpflicht nach!
heißt: bei Krankheit oder sonstiger spontaner Verhinderung wird der Schüler/die Schülerin durch einen Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn (7:55 Uhr) telefonisch abgemeldet. Bei Wiederkehr wird eine schriftliche Entschuldigung (Mitteilungsheft) vorgelegt.
Ab dem 5. Tag in Folge wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt.
Bei vorhersehbarer Verhinderung kann eine Beurlaubung (möglichst eine Woche vorher) erfolgen.
- Ich bleibe auf dem Schulgelände!
- Ich bleibe auf meinem direkten Schulweg und halte mich auch dort an die Regeln!
heißt: keine Umwege, keine Besuche beim Bäcker, Einhaltung der Verkehrsregeln und der Regeln im Umgang miteinander, Anweisungen der Bus- oder Taxifahrer befolgen
- Das gesamte Schulgelände ist rauchfrei, alkoholfrei und drogenfrei!
(Dies gilt für alle schulischen Veranstaltungen auch außerhalb des Schulgeländes!)
- Ich respektiere fremdes Eigentum (Diebstahl).
- Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule!
z.B. Messer, Waffen aller Art, Medikamente, Sprays, Knall- und Feuerwerkskörper, Chemikalien,…
- Gäste sind nach Absprache willkommen!